Was ist die NFRD (Non-Financial Reporting Directive)?
Eine Einführung zur NFRD (Non-Financial Reporting Directive)?
Die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, nicht-finanzielle Informationen in ihren Geschäftsberichten offenzulegen. Auf deutsch ist die NFRD unter der Bezeichnung „Richtlinie 2014/95/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen“ bekannt.
Die Richtlinie zielt darauf ab, Transparenz in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu fördern. Die NFRD zielt darauf ab Transparenz und Berichterstattung von nicht-finanziellen Informationen in diesen Unternehmen zu fördern. Dies dient dem Zweck Interessengruppen wie Investoren, Verbraucher, Arbeitnehmer und die Gesellschaft insgesamt besser darüber zu informieren, wie sich diese Unternehmen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte verhalten haben.
Für wen kommt die NFRD zur Anwendung?
Gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) der Europäischen Union fallen grosse Unternehmen und Unternehmen von öffentlichem Interesse unter die Berichtspflichten der Richtlinie.
Die NFRD gilt für rund 11.700 Unternehmen und Konzerne in der gesamten Europäischen Union.
In den Anwendungsbereich fallen große Unternehmen, das in zwei aufeinanderfolgenden Rechnungsperioden zwei von drei der folgenden Kriterien überschreitet:
- eine Bilanzsumme von 20 Mio. Euro
- ein Nettoumsatz von 40 Mio. EUR
- durchschnittliche Mitarbeiterzahl 500.
Unternehmen von öffentlichem Interesse sind
- Unternehmen deren Wertpapiere auf dem geregelten Markt eines Mitgliedstaats gehandelt werden
- Kreditinstitute
- Versicherungsunternehmen
- Unternehmen, die von einem Mitgliedstaat als Einrichtung von öffentlichem Interesse benannt wurden.
Da es sich bei der NFDR um eine Direktive handelt, müssen die Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union die NFRD in lokales Recht integrieren. Dabei besteht Flexibilität strengere Kriterien anzuwenden.
Wann tritt die NFDR in Kraft?
Der Gesetzestext wurde 2014 als Richtlinie erstmals publiziert, um Unternehmen eine erste Hilfestellung bei der Veröffentlich von Nachhaltigkeitsinformationen zu geben. Zwei Jahre später trat die Richtlinie in Kraft. Der erste nichtfinanzielle Bericht musste für das Geschäftsjahr 2018 publiziert werden. Um dem steigenden Interesse gerecht zu werden, wurden in den Folgejahren weitere Anpassungen auf europäischer Ebene vorgenommen. Ende 2022 wurde die grundlegenden Änderungen der NFRD im Rahmen der neuen Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“ verabschiedet. Die Direktive trat am 01. Januar 2023 in Kraft. Unternehmen im Anwendungsbereich für das erste Mal in 2025 für das abgeschlossene Geschäftsjahr 2024 Bericht erstatten.
Warum wurden die Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung erlassen?
Vor der Einführung der NFRD bestand eine Diskrepanz zwischen der wachsenden Erwartungshaltung der Gesellschaft an Unternehmen, verantwortungsbewusst zu agieren, und der begrenzten Transparenz über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen. Die Richtlinie trägt dazu diese Lücke zu schließen. Sie verpflichtet Unternehmen nichtfinanzielle Informationen zu Umweltauswirkungen, sozialen Belangen, Arbeitspraktiken, Menschenrechten und Anti-Korruptions-Maßnahmen zu veröffentlichen. Dies ermöglicht es den Stakeholdern die tatsächliche Nachhaltigkeitsleistung der Unternehmen besser zu beurteilen und Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen, die möglicherweise unzureichende oder unverantwortliche Praktiken haben.
Die NFRD ist somit ein Instrument, um einen kulturellen Wandel in der Geschäftswelt zu fördern. Die Richtlinie soll der Unternehmen motivieren ihre langfristigen Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt kontinuierlich zu berücksichtigen. Sie fördert transparentes Handeln, verbessertes Risikomanagement und nachhaltige Unternehmensführung. Letztendlich dient die NFRD nicht nur der Informationsbereitstellung, sondern auch der Förderung eines verantwortungsbewussten Wirtschaftens, das den Anforderungen der heutigen komplexen und global vernetzten Welt gerecht wird.
Worüber müssen Unternehmen Bericht erstatten?
Folgende Punkte müssen bei der Berichtserstattung berücksichtigt werden.
- eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells des Unternehmens
- eine Beschreibung der umgesetzten ESG-Richtlinien inkl. notwendiger Due Diligence Prozesse
- Ergebnisse aus der Umsetzung der Richtlinie
Des Weiteren müssen Unternehmen Leistungskennzahlen, sogenannte Key Performance Indicators (KPIs) berechnen und offenlegen. Mögliche Bereiche umfassen:
- Umweltangelegenheiten
- Soziale Angelegenheiten und Umgang mit Mitarbeitern
- Einhaltung der Menschenrechte
- Bekämpfung von Korruption und Bestechung
- Diversität auf Vorstandsebene (in Hinblick auf Alter, Geschlecht, Bildung und Berufshintergrund)
Die NFDR zielt ebenfalls auf ein aktives Risikomanagement ab. Daher müssen alle möglichen Nachhaltigkeitsrisiken, die aus den o.g. Punkten entstehen können beschrieben und bewertet werden.